Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1981 - IVb ARZ 560/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,11718
BGH, 25.03.1981 - IVb ARZ 560/80 (https://dejure.org/1981,11718)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1981 - IVb ARZ 560/80 (https://dejure.org/1981,11718)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1981 - IVb ARZ 560/80 (https://dejure.org/1981,11718)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,11718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Regelung der elterlichen Sorge während des Getrenntlebens der Eltern - Rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung - Verweisung eines anhängigen Verfahrens wegen örtlicher Unzuständigkeit - Abgabe eines Verfahrens an ein anderes Gericht

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - IVb ARZ 560/80
    Es handelte sich daher nicht um eine Unzuständigkeitserklärung, insbesondere auch nicht um eine Verweisung des Verfahrens wegen eigener Unzuständigkeit, die nach § 621 a Abs. 1 Satz 2 ZPO mit bindender Wirkung möglich gewesen wäre (BGHZ 71, 15) und den Anforderungen des § 36 Nr. 6 ZPO genügt hätte.
  • BGH, 04.07.1979 - IV ARZ 32/79

    Gerichtliche Verfügung zur Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht -

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - IVb ARZ 560/80
    Ebenso kann die Ablehnung der Übernahme des Verfahrens durch das Amtsgericht Neuwied, die ohne Anhörung der Beteiligten und ohne Bekanntgabe an diese lediglich in einem gerichtsinternen Aktenvermerk verfügt worden ist, nicht als rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung angesehen werden (BGH FamRZ 1979, 790).
  • BGH, 07.07.1967 - IV ZB 179/67

    Kindeswohnsitz bei Getrenntleben der Eltern

    Auszug aus BGH, 25.03.1981 - IVb ARZ 560/80
    Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß das zuerst angerufene und tätig gewordene Amtsgericht Weißenburg örtlich zuständig ist, solange keine Ehesache der Eltern rechtshängig wird (§ 621 Abs. 3 ZPO), weil die Kinder seit der Trennung der Eltern einen von beiden Eltern abgeleiteten Doppelwohnsitz haben, wovon einer im Bezirk des Amtsgerichts Weißenburg liegt (§ 7 Abs. 2, § 11 BGB; §§ 621 Abs. 1 Nr. 1, 621 a Abs. 1 ZPO; §§ 36 Abs. 1, 43 Abs. 1, 64 k FGG; vgl. BGHZ 48, 228 und Palandt/Heinrichs, BGB 40. Aufl. § 11 Anm. 1 a).
  • BGH, 30.11.1983 - IVb ARZ 50/83

    Doppelwohnsitz - Eheliche Kinder - Getrenntlebende Eltern

    Mit der Trennung der Eltern erlangt ein Kind einen von beiden Eltern abgeleiteten Doppelwohnsitz (§ 7 Abs, 2, § 11 BGB; BGKZ 48, 228, 233 ff.; Senatsbeschlüsse vom 25« März 1981 - IVb ARZ 560/80, vom 15. April 1981 - IVb ARZ. 562/80 - und vorn 18. Mai 1983 - IVb ARZ 13/83; MünchKomm/Gitter BGB § 11 Rdn. 5; Erman/H. Westermann BGB 7. Auf1. § 11 Rdn. 4), Danach hat im vorliegenden Fall das Kind - wie seine Mutter - einen Wohnsitz in Berlin.
  • BGH, 18.05.1983 - IVb ARZ 13/83

    Bestiimung des zuständigen Gerichts hinsichtlich der Regelung über die elterliche

    Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, daß die Kinder seit der Trennung der Eltern einen von beiden Eltern abgeleiteten Doppelwohnsitz haben (§§ 7 Abs. 2, 11 BGB; vgl. BGHZ 48, 228, 233 ff. sowie die nicht veröffentlichten Senatsbeschlüsse vom 25. März 1981 - IVb ARZ 560/80 -, vom 15. April 1981 - IVb ARZ 562/80 - und vom 23. Juni 1982 - IVb ARZ 29/82 - Palandt/Heinrichs, BGB 42. Aufl. § 11 Anm. 1 a).
  • BGH, 23.06.1982 - IVb ARZ 29/82

    Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts während des Getrenntlebens

    Das Kind hat seit der Trennung der Eltern einen von beiden Eltern abgeleiteten Doppelwohnsitz (s. §§ 11, 7 Abs. 2 BGB; BGHZ 48, 228, 233 ff. m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 25. März 1981 - IVb ARZ 560/80 - und 15. April 1981 - IVb ARZ 562/80 -, beide nicht veröffentlicht), wovon einer im Bezirk des Amtsgerichts Fulda liegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht